Der neue deutsche Führerschein

Was in anderen EU-Ländern längst gängige Praxis ist, wurde nun 2019 auch für Deutschland bekräftigt: Führerscheine haben ab sofort ein Ablaufdatum...

Der neue deutsche Führerschein

Der neue deutsche Führerschein: Alles zum Umtausch und Fristen

Was in anderen EU-Ländern längst gängige Praxis ist, wurde nun 2019 auch für Deutschland bekräftigt: Führerscheine haben ab sofort ein Ablaufdatum. Auch die, auf denen bislang keines eingetragen war. In Ländern wie Italien und Spanien ist der Führerschein schon lange nur ein bzw. anderthalb Jahrzehnte gültig. Danach muss ein aktuelles, medizinisches Gutachten die Fahrtauglichkeit bescheinigen, damit der Führerschein um weitere 10 bzw. 15 Jahre verlängert wird. Auf Basis dieser Praxis soll das Ablaufverfahren EU-weit angepasst werden. Seit 2021 verlangt die neue Regelung nun also, dass bislang unbegrenzt gültige Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden müssen. Der Umtausch soll in Etappen erfolgen.

Staffelung des Führerschein-Umtausches in Deutschland

Gut 43 Millionen deutsche FührerscheininhaberInnen sind von der neuen Regelung betroffen. Der Umtausch der bisher lebenslang gültigen Führerscheine – das sind alle Kfz-Führerscheine, die vor 2013 (genauer: vor dem 19. Januar 2013) ausgestellt wurden – erfolgt nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahrgang des Führerscheininhabers.

WICHTIG: Das neu eingeführte Ablaufdatum beschränkt sich ausschließlich auf das Dokument „Führerschein“. Das bedeutet, mit Ablauf eines Führerscheins, der entweder nach 2012 ausgestellt wurde oder seit 2021 umgetauscht werden muss, erlischt nicht die Fahrtauglichkeit oder Fahrerlaubnis als solche. Auch ist (Stand: 08/2021) keine medizinische Tauglichkeitsprüfung oder augenärztliche Untersuchung für die Ausstellung eines erneuerten Führerscheins mit 15-jähriger Gültigkeit notwendig.

Fristen für den Führerschein-Umtausch

Begonnen hat die Umtauschaktion bzw. Umstellung auf den neuen deutschen Führerschein am 19. Januar 2021. Abgeschlossen soll der Tausch von rund 43 Millionen betroffenen Führerscheinen bis 19. Januar 2033 sein.

Dabei sind die Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1958 als erste Gruppe angehalten, Ihren Führerschein bis 19. Januar 2022 umgetauscht zu haben. Am längsten Zeit haben die FührerscheininhaberInnen, die vor 1953 geboren wurden. Bei Ihnen ist der 19. Januar 2033 der finale Stichtag.

  • Für Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, entscheidet grundsätzlich das Geburtsjahr des Führerscheininhabers über den Termin, zu dem der Umtausch spätestens erfolgt sein muss. Dabei handelt es sich um die traditionell als „Lappen“ bekannten Papier-Führerscheine in rosa oder grauer Farbe.
  • Für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, ist das jeweilige Ausstellungsjahr ausschlaggebend für den Stichtag des Umtausches in ein Fahrdokument mit Ablaufdatum. Das sind in aller Regel die Führerscheine, die bereits im Scheckkartenformat ausgestellt wurden.

Daraus ergibt sich folgende Staffelung der Umtausch-Stichtage zwischen dem 19. Januar 2022 und dem 19. Januar 2033:

Führerscheine von vor 1999

Umtausch bis 19. Januar 2022 – Geburtenjahrgänge 1953 - 1958
Umtausch bis 19. Januar 2023 – Geburtenjahrgänge 1959 - 1964
Umtausch bis 19. Januar 2024 – Geburtenjahrgänge 1965 - 1970
Umtausch bis 19. Januar 2025 – Geburtenjahrgänge ab 1971

Umtausch bis 19. Januar 2033 – Geburtenjahrgänge bis 1953

Führerscheine von ab 1999

Umtausch bis 19. Januar 2026 – Ausstellungsjahre 1999 - 2001
Umtausch bis 19. Januar 2027 – Ausstellungsjahre 2002 - 2004
Umtausch bis 19. Januar 2028 – Ausstellungsjahre 2005 - 2007
Umtausch bis 19. Januar 2029 – Ausstellungsjahr 2008
Umtausch bis 19. Januar 2030 – Ausstellungsjahr 2009
Umtausch bis 19. Januar 2031 – Ausstellungsjahr 2010
Umtausch bis 19. Januar 2032 – Ausstellungsjahr 2011
Umtausch bis 19. Januar 2033 – Ausstellungsjahr 2012 - 18. Januar 2013

Allgemeines zum Führerschein-Umtausch bis Januar 2033

Im Zusammenhang mit dem Umtausch der alten deutschen Führerscheine für Auto und Motorrad ergeben sich viele Fragen: Wo wird der Führerschein umgetauscht? Wie viel kostet der Führerscheintausch? Welche Unterlagen sind notwendig?

Hier hat die Autoankaufstelle Herrenberg die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

  • Wo wird der Führerschein umgetauscht?
    • Bei der zuständigen Führerscheinstelle / Zulassungsbehörde Ihres Landkreises.
  • Was kostet der Umtausch des neuen deutschen Führerscheins?
    • Die Kosten für den Umtausch liegen bei rund 25 €.
  • Muss ich meinen Führerschein umtauschen?
    • Der Umtausch ist für alle FührerscheininhaberInnen, die Ihre Fahrprüfung vor dem 19. Januar 2013 abgelegt haben verpflichtend. Hintergrund ist eine EU-weite Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisse, eine zentrale Datenbank, sowie eine höhere Fälschungssicherheit. Bei Führerscheinen, die zur Berufsausübung notwendig sind (Busse, LKWs), wird das Nicht-Befolgen der Umtauschfrist als Straftat gewertet.
  • Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht fristgerecht umtausche?
    • Geraten Sie nach Ablauf der für Sie geltenden Umtauschfrist in eine Kontrolle, kann Ihr Verstoß gegen die Umtauschpflicht von Führerscheinen der Klassen A und B mit einem Bußgeld in Höhe von 10 € belegt werden. Lassen Sie die Frist für Führerscheine der Klassen C und D verstreichen, begehen Sie eine Straftat.
      Darüber hinaus kann es im Ausland zu Problemen kommen, wenn Sie keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen können.
  • Welche Dokumente und Unterlagen benötige ich für den Umtausch?
    • Ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis),
    • ein biometrisches Foto und
    • Ihren alten Führerschein.
  • Welche Sonderregelung gilt für Führerscheine von vor 1999?
    • Beim Umtausch von Papierführerscheinen muss von der ausstellenden Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift (= Auszug aus dem Fahrerlaubmisregister) eingeholt werden, falls Sie seit dem Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis umgezogen sind und somit eine andere Führerscheinstelle für den Umtausch zuständig ist, als die Behörde, die ihn Ihnen ausgestellt hat.

Warum dürfen vor 1953 Geborene ihren Führerschein so spät tauschen?

Die Sonderregelung für Jahrgänge von vor 1953 wurde deshalb eingeführt, weil FührerscheininhaberInnen, die vor 1953 geboren wurden, bis zur Frist 2033 das 80. Lebensjahr überschritten haben und die statistische Wahrscheinlichkeit, dass sie dann noch Auto fahren können oder möchten, gering ist. Wer als vor 1953 Geborene/r auch nach dem 19. Januar 2033 noch Auto oder Motorrad fahren möchte, muss seinen Führerschein spätestens zu diesem Stichtag umtauschen lassen.

Wer sich aufgrund seines Alters oder des Bedarfs an einem Führerschein dazu entscheidet, sein Auto zu verkaufen, kann sich sehr gerne vertrauensvoll an die Profis der Autoankaufstelle Herrenberg werden und ein unverbindliches Angebot anfordern:

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